Wenn Sie eine interessante Projektidee haben, die folgende Kriterien erfüllt, können Sie Mittel aus dem Verfügungsfonds beantragen:
Möglich sind unter anderem Projekte aus den Bereichen Soziales, Kultur, Kreativität oder Sport.
Es können zum Beispiel finanziert werden:
Ihr Projekt muss in einem der hier genannten Sozialraumgebiete durchgeführt werden. Die förderfähigen Gebiete sind: Buchheim, Buchforst und
Mülheim-Nord, Keupstraße
Maßnahmen, die auch ohne Gelder aus dem Verfügungsfonds finanziert werden können, sind nicht förderfähig. Dasselbe gilt auch für Maßnahmen, für die andere Fördermittel der Stadt vorgesehen sind, oder die durch bezirks- oder sozialräumliche Mittel unterstützt werden.
Weiterhin dürfen die beantragten Projekte nicht der Gewinnerzielung dienen und die Förderung darf nicht für laufende Betriebs- oder Personalkosten eingesetzt werden. Auch unbefristete Projekte können nicht durch den Verfügungsfonds unterstützt werden.
Die Förderung erfolgt im Erstattungsverfahren und wird nach Abschluss und Abrechnung Ihres Projekts an Sie überwiesen. Auf begründeten Antrag hin ist die Gewährung einer Vorauszahlung über 30 Prozent der Antragssumme, jedoch höchstens 1.500 Euro, möglich.
Die Förderung kann beispielsweise für die Beschaffung von Materialien, Einkauf von Dienstleistungen oder Honorierung ehrenamtlicher Arbeit genutzt werden. Weitere Optionen zeigt Ihnen Ihr Büro
Quartiersmanagement gerne auf.