Die Voraussetzungen für den Verfügungsfonds

Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?

Wenn Sie eine interessante Projektidee haben, die folgende Kriterien erfüllt, können Sie Mittel aus dem Verfügungsfonds beantragen:

  • Stärkung der bürgerschaftlichen Beteiligung
  • Stärkung der Gemeinschaft beziehungsweise der Nachbarschaft
  • Stärkung von Eigenverantwortung und Selbsthilfe der in den Stadtteilen lebenden Bürgerinnen und Bürger
  • Stärkung des Images und der Identifikation mit dem Stadtteil
  • Besonders wichtig ist, dass Sie aufgrund der Förderbedingungen nicht mit dem Projekt beginnen dürfen, bevor die schriftliche Förderbewilligung durch uns vorliegt.

Welche Projekte können durch den Verfügungsfonds gefördert werden?

Möglich sind unter anderem Projekte aus den Bereichen Soziales, Kultur, Kreativität oder Sport.

Es können zum Beispiel finanziert werden: 

  • Durchführung von Workshops zu Aufgabenstellungen in den beteiligten Stadtteilen
  • Mitmachaktionen zum Beispiel wie Kunstprojekte, Bildungsprojekte, Pflanzaktionen oder Sportaktionen, Sommerfeste, Weihnachtsfeste 
  • Wettbewerbe zu Themenstellungen im Stadtteil
  • Imagekampagnen und/oder
  • andere geeignete Maßnahmen zur Aktivierung der Beteiligten in den Stadtteilen

Die Fördergebiete

Ihr Projekt muss in einem der hier genannten Sozialraumgebiete durchgeführt werden. Die förderfähigen Gebiete sind: Buchheim, Buchforst und Mülheim-Nord, Keupstraße 

 

Was ist nicht förderfähig?

Maßnahmen, die auch ohne Gelder aus dem Verfügungsfonds finanziert werden können, sind nicht förderfähig. Dasselbe gilt auch für Maßnahmen, für die andere Fördermittel der Stadt vorgesehen sind, oder die durch bezirks- oder sozialräumliche Mittel unterstützt werden.

 

Weiterhin dürfen die beantragten Projekte nicht der Gewinnerzielung dienen und die Förderung darf nicht für laufende Betriebs- oder Personalkosten eingesetzt werden. Auch unbefristete Projekte können nicht durch den Verfügungsfonds unterstützt werden.

 

Abrechnung

Die Förderung erfolgt im Erstattungsverfahren und wird nach Abschluss und Abrechnung Ihres Projekts an Sie überwiesen. Auf begründeten Antrag hin ist die Gewährung einer Vorauszahlung über 30 Prozent der Antragssumme, jedoch höchstens 1.500 Euro, möglich.

 

Die Förderung kann beispielsweise für die Beschaffung von Materialien, Einkauf von Dienstleistungen oder Honorierung ehrenamtlicher Arbeit genutzt werden. Weitere Optionen zeigt Ihnen Ihr Büro Quartiersmanagement gerne auf.

Fördergebiet Mülheim-Nord/Keupstraße
Fördergebiet Mülheim-Nord/Keupstraße
Fördergebiet Buchheim und Buchforst
Fördergebiet Buchheim und Buchforst